VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
1. Hat der Auftraggeber der InovaVR keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der
Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerischtechnischen
Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. InovaVR behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden der InovaVR nicht ausgeführt, so steht ihr ein Ausfallhonorar in
Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat
oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die InovaVR eine angemessene Erhöhung
des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Tritt der Kunde vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an die InovaVR zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem Fototermin, so beträgt das Ausfallhonorar 50%, innerhalb 24 Stunden vor dem Fototermin oder unmittelbar davor 100% der vereinbarten Summe. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert
werden. InovaVR verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der InovaVR auf Datenträgern
aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des InovaVR.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung,
wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der InovaVR und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung der InovaVR.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der InovaVR digital so zu speichern und zu kopieren,
dass der Name der InovaVR mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird bzw. ersichtlich ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder
Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,
insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und InovaVR als Urheber der Bilder
klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der InovaVR mit der elektronischen Bearbeitung
fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt der InovaVR
von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der InovaVR im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken,
in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,
auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen der InovaVR und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet
sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der InovaVR.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die InovaVR auf elektronischem Wege
hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der InovaVR.
4. InovaVR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass InovaVR ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt,
ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat InovaVR dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese
nur mit vorheriger Einwilligung der InovaVR verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim
Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung erfolgt als kostelos als Datentransfer oder kostenpflichtig auf einem geeignetem Datenträger.
Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der InovaVR.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.
Alle Bilddaten unterliegen dem Urhebergesetz.